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AGB

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Die Novamag GmbH, Senefelder-Ring 14, 21465 Reinbek (nachfolgend „Anbieter“ genannt) stellt dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen vom Kunden im Rahmen der Bestellung ausgewählte Softwaremodule seiner SaaS Lösung Novamag (die Gesamtsoftware nachfolgend „die Software“; einzelne Module nachfolgend „die Module“) zum Abruf über das Internet zur Verfügung.

(2) Der Anbieter richtet sein Angebot ausdrücklich ausschließlich an Kaufleute i.S.d. HGB und nicht an Verbraucher. Sind Kunden nicht Kaufleute i.S.d. § 1 HGB, werden Sie nach § 2 HGB, bzw. gemäß § 14 BGB behandelt. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern lehnt der Anbieter ausdrücklich ab. 

(3) Für die Bereitstellung der Module durch den Anbieter und für etwaige vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten in der nachfolgenden Reihenfolge (a) etwaige individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, (b) diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („AGB“) sowie (c) die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Auch, wenn der Anbieter nach erstmaligem ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB beim Abschluss gleichartiger Verträge in der Zukunft nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hinweist, gelten ausschließlich AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden zum jeweiligen Vertragsschluss unter https://novamag.de/agb abrufbaren Fassung, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist in Schriftform als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande, außerdem dadurch, dass der Anbieter nach der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Der Anbieter kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.

§ 3 Vertragsgegenstand (Software as a Service)

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die befristete Bereitstellung der vom Kunden im Rahmen der jeweiligen Bestellung ausgewählten Module der Software auf einem vom Anbieter bereitgestellte Server oder einer Cloud (Software as a Service). 

Ferner räumt der Anbieter dem Kunden die zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte auf Zeit nach Maßgabe des § 5 und beschränkt auf die vom Kunden ausgewählte Anzahl von Arbeitsplätzen ein.

(2) Die Module bieten dem Kunden die Möglichkeit, Daten und Inhalte des Kunden über eine passwortgeschützte Website einzupflegen, welche ebenfalls auf den Servern des Anbieters bzw. Hosting-Anbieters gespeichert und verarbeitet und von dort aus in den Webauftritt des Kunden eingebunden werden.

Für die Module gilt die Produktbeschreibung im Vertrag / Angebot in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 2, aus der sich abschließend die geschuldete Beschaffenheit der Module ergibt. Die dort genannten Funktionsmerkmale und Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Module sowie Zugriffsvoraussetzungen auf die Module, insbesondere eine funktionierende (und nicht vom Anbieter zur Verfügung gestellte Internetverbindung) sind dem Kunden bekannt. Der Kunde hat die Übereinstimmung dieser Spezifikation mit seinen Wünschen und Bedürfnissen geprüft.

(3) Die Auswahl der Module erfolgt durch den Kunden. Die Preise der Module werden für jeden Kunden in einem verbindlichen Angebot definiert und ihm übergeben.

(4) Dem Kunden wird vom Anbieter ein Zugang erstellt. Der Kunde erhält vom System eine automatisierte Mail. Mit Hilfe dieser Mail erstellt der Kunde eigenständig sein Passwort und erhält im Anschluss Zugang zum Novamag Backend. Der Anbieter legt alle gebuchten Module vorab für den Kunden an, so dass diese beim Login zur Verfügung stehen.

(5) Installations- und Konfigurationsleistungen, Individualanpassungen der Module an die Anforderungen des Kunden, sowie Schulungen und Leistungen, die über die vertraglich geschuldete Leistungspflicht des Anbieters und die Erhaltung der Module in vertragsgemäßem Zustand hinausgehen, sind nicht Gegenstand des Vertrags über die Nutzung der Module, können aber zwischen den Parteien in einem separaten Vertrag vereinbart werden.

(6) Der Kunde stimmt zu, dass seine Rechnung auf elektronischem Wege (bspw. im Portal selbst oder via. E-Mail) übermittelt wird. Diese ist ohne Unterschrift gültig.

§ 4 Hosting

(1) Der Anbieter nutzt zur Speicherung des Backend der Software einen Server      bzw. eine Cloud. Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, über das Internet auf die ausgewählten Module und das Backend zuzugreifen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Module erforderlich ist.

(2) Als Hosting-Anbieter werden die Hetzner Online GmbH und Amazon Web Services (AWS) genutzt. Der Standort der Server liegt in Deutschland und/oder Finnland.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Hosting-Anbieter zu wechseln, soweit damit keine unzumutbaren Nachteile für den Kunden und insbesondere keine höheren Kosten als die vertraglich vereinbarte Vergütung verbunden sind.

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass während eines etwaigen Wechsels des Hostingsanbieters  nach Maßgabe der Produktbeschreibung Nichtverfügbarkeiten von Novamag auftreten können. Diese gehören für eine maximale Dauer zusammenhängend 1 Woche  (von einmalig pro Kalenderjahr) zur vereinbarten Beschaffenheit und beeinträchtigen die Vertragsmäßigkeit der Bereitstellung der gebuchten Leistungen nicht.

(5) Der Anbieter wird den Kunden über den beabsichtigten Wechsel des Hosting-Anbieters mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Wechseltermin schriftlich unterrichten.

§ 5 Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der gebuchten Module der Software, d.h. das Recht zum Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der gebuchten Leistungen auf der von dem Anbieter bereitgestellten Remote-Infrastruktur. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die Verarbeitung kundeneigener Daten für den Betrieb des Kunden für eigene Zwecke, d.h. auf die Nutzung zur Erstellung und Darstellung der Kundeninhalte auf dem eigenen Webauftritt über die Software.

(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen (ausgenommen sind lediglich temporäre Vervielfältigungen, soweit diese für den bestimmungsgemäßen SaaS-Gebrauch erforderlich sind), bearbeiten, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht ausnahmsweise gesetzlich zwingend zuzulassen ist (insbesondere nach §§ 69d, 69e UrhG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Module oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben oder einem Dritten die Nutzung oder Kenntnisnahme zu ermöglichen oder die Module für einen Dritten zu nutzen oder diese öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen (ausgenommen ist lediglich der Abruf der über die Software dargestellten Kundeninhalte durch Nutzer der Kundenwebseite). 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die von den Modulen ausgegebenen Ergebnisse auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen. Der Anbieter macht keine Zusicherungen im Hinblick auf die Fehlerfreiheit der Ergebnisse, die aus einer Nutzung der Module resultieren, soweit die Nutzung über die vertraglich geschuldete Leistung und den in der Produktbeschreibung zugesagten Funktions- und Leistungsumfang hinausgeht. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Haftung für eine unrichtige oder abweichende Darstellung der Ergebnisse auf Systemen Dritter, sofern die Kompatibilität zu diesen Dritt-Systemen nicht durch den Anbieter zugesagt wurde.

(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine der vorstehenden Bestimmungen (1) bis (3), werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte nach vorheriger schriftlicher Abmahnung, darin enthaltener Aufforderung zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes und fruchtlosem Ablauf einer dabei durch den Anbieter dem Kunden gesetzten angemessenen Frist von mindestens 5 Werktagen sofort unwirksam und fallen automatisch an den Anbieter zurück. 

(6) Es steht den Parteien frei, ausdrücklich abweichende Regelungen zu den eingeräumten Nutzungsrechten schriftlich zu vereinbaren. 

(7) Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf der Plattform abrufbar hält oder speichert, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, die Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Software sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Insbesondere verpflichtet er sich, bei der Nutzung der Software keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (einschließlich deren Persönlichkeitsrechte) verletzen.

(9) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten (insbesondere herabwürdigende, rassistische, ausländerfeindliche, rechtsradikale oder sonstig verwerfliche Inhalte) oder gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen.

(10) Der Kunde verpflichtet sich, der Impressumspflicht (oder der jeweils in dem Land der Nutzung entsprechend gesetzlichen Pflicht) und sämtlichen sonstigen Informations- und Kennzeichnungspflichten selbst nachzukommen, soweit der Kunde die über die Software dargestellten Inhalte in einen eigenen Dienst einbindet (bspw. eigene Webseite) .

(11) Verstößt der Kunde gegen die in (8) und (9) genannten Bedingungen, hat der Anbieter das Recht, bei Kenntnisnahme die jeweilig betroffenen Daten zu entfernen, sofern der Kunden nach vorheriger Beanstandung durch den Anbieter diesen vertrags- oder rechtswidrigen Inhalte nicht selbst binnen 24 Stunden beseitigt.

(12)Wird der Anbieter durch Behörden oder Organe der Rechtspflege auf Verstöße gegen herrschende Gesetze oder Rechte Dritter hingewiesen, werden nach vorheriger Benachrichtigung die jeweilig erforderlichen Daten des Kunden an zuständige Behörden, respektive Organe der Rechtspflege weitergeleitet, soweit der Anbieter hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

§ 6 Vergütung

(1) Die monatliche bzw. jährliche Gesamtvergütung ergibt sich aus der Addition der Einzelvergütungen für die vom Kunden ausgewählten Module gemäß der dem Kunden mit dem Angebot zur Verfügung gestellten Preisliste in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 2 bzw. im Falle der Erweiterung des Vertrages um weitere Standardmodule oder Arbeitsplätze im Zeitpunkt der Bestellung der Erweiterung.

(2) Die Abrechnung erfolgt durch den Anbieter für jeweils jeden Kalendermonat zu Monatsbeginn im Voraus oder gemäß einer abweichenden Regelung im maßgeblichen Angebot (bspw. im Voraus für ein Jahr oder für die gesamte Vertragslaufzeit). Dies wählt der Kunde entsprechend vor Vertragsschluss eigenständig aus. 

(3) Die erstmalige Abrechnung erfolgt unmittelbar nach Bereitstellung der jeweiligen Module, nicht jedoch vor dem Ende einer ggfs. vereinbarten kostenfreien Testphase.

§ 7 Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Anbieter prüft ständig, ob die vom Kunden gemieteten Leistungen gemäß dem Modul nicht überschritten werden. Insbesondere betrifft die Prüfung den genutzten Speicher für Daten auf den Servern des Hosting-Provider bzw. das zugeschriebene Volumen an Datenfluss, welches gem. Modul vereinbart wurde. 

(2) Die Überprüfung ist nicht anzukündigen, sie wird ständig durch im System des Anbieters versehene Mechanismen ausgeführt.

(3) Die Prüfung wird durch einen Mitarbeiter des Anbieters, einen externen Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Hosting-Anbieters administriert. Ein Protokoll wird dem Kunden bei Überschreitung der vereinbarten Leistungen zugänglich gemacht.

§ 8 Erweiterungen

Der Kunde kann jederzeit den Vertrag um weitere Arbeitsplätze und Module erweitern (bspw. durch ausdrückliche gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter oder – soweit der Anbieter dies bereitstellt – über einen automatisierten digitalen Prozess). Der Kunde wird stets vor Buchung einer Erweiterung über die damit verbundenen Kosten informiert.

§ 9 Instandhaltung, Updates, Upgrades

(1) Der Anbieter leistet Gewähr für das Bestehen und die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Module während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Module keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Anbieter wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an den Modulen in angemessener Zeit beseitigen. Soweit der Kunde einen gesondert vergütungspflichtigen Premium-Support beauftragt, richtet sich dieser nach gesondert zur Verfügung gestellten Bedingungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.

(3) Um die geschuldete Qualität aufrecht zu erhalten, ist der Anbieter verpflichtet, die Module während der Vertragslaufzeit nach folgenden Maßgaben auf eigene Kosten anzupassen:

a) Updates: Um die geschuldete Qualität aufrecht zu erhalten, ist der Anbieter verpflichtet, Fehler der Module und Sicherheitslücken in angemessener Zeit zu beheben und dem Kunden die hieraus entstehenden neuen Versionen der Module zur Nutzung bereitzustellen.

b) Störungshilfe: Der Anbieter unterstützt den Kunden durch Hinweise zur Fehlervermeidung, Fehlerbeseitigung und Fehlerumgehung.

c) Informationen: Der Anbieter unterrichtet den Kunden rechtzeitig über geplante neue Programmstände und über Programmerweiterungen.

(4) Die Gewährleistung wird nur in Bezug auf die zuletzt vom Anbieter zur Verfügung gestellten Versionen der Module sowie der durch den Anbieter durchzuführenden Updates, Anpassungen und Fehlerbehebungen erbracht. 

(5) Etwaige kurzfristige Nichtverfügbarkeiten der Module im Zusammenhang mit den in Absatz (1) bis (4) beschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen sind dem Kunden bekannt und gehören zur vereinbarten Beschaffenheit.

(6) Fortentwicklung / Upgrades: Der Anbieter wird die Software ggfs. in Bezug auf Qualität und Modernität fortentwickeln und/oder an geänderte Anforderungen anpassen. Ein Anspruch darauf besteht über die zu leistende Instandhaltung hinaus allerdings nicht. Upgrades zu bereits bestehenden und vom Kunden gebuchten Modulen kann der Kunde ohne zusätzliche Kosten nutzen; sofern der Anbieter neue Module erstellt, kann der Kunde diese zu den in dem dann aktuellen jeweiligen Preisblatt genannten Vergütungssätzen nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen buchen.

§ 10 Schutz der Module

Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm genutzten Module durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern.

§ 11 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag beginnt mit Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden, nicht aber vor Bereitstellung der Module durch den Anbieter auf Servern des Anbieters bzw. externen Hosting-Anbieters.

(2) Der Vertrag kann vom Kunden mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden, frühestens zum Ablauf von der jeweils zum Modul gehörigen Mindestlaufzeit. Diese beträgt, soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht etwas anderes ergibt 12 Monate. Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung zum jeweiligen Laufzeitende erfolgt. 

(3) Das Recht der Parteien zur jeweiligen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter und der Kunde haften unbeschränkt

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

b) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

d) im Umfang ggfs. übernommener Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und auf deren Einhaltung die andere Partei daher regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung jeder Partei der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Die Regelung unter Absatz 1 bleibt davon unberührt. 

(3) Eine weitergehende Haftung der Parteien besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters und des Kunden.

§ 13 Vertraulichkeit / Datenschutz

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind oder den Gesamtumständen nach als vertraulich zu bewerten sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Kunde macht sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und insbesondere sämtliche Kopien von Software oder Dokumentationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die dies für die vertragsgemäße Nutzung der Module durch den Kunden benötigen. Der Kunde hat sämtliche Personen, die vertrauliche Informationen unter dieser Vereinbarung erhalten entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 

(3) Der Anbieter verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Es werden bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO eingehalten. Soweit der Anbieter im Rahmen des Betriebs der Software Daten verarbeitet, die vom Kunden stammen und es sich um personenbezogene Daten handelt, verarbeitet der Anbieter diese weisungsgebunden für den Kunden auf Basis der gesondert zwischen den Parteien zu vereinbarenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung. 

(4) Der Anbieter speichert etwaige personenbezogene Daten der Nutzer des erstellten Mediums lediglich temporär aus technischen Gründen, bis diese dem Kunden übermittelt wurden.

(5) Der Kunde ist gemäß Art. 13 DSGVO dazu verpflichtet, auf eigenen Webseite eine Datenschutzerklärung bereitzustellen, die Nutzer umfangreich über die Erhebung, Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten informiert. Soweit der Kunde die Software in die eigene Webseite einbindet, um die darüber erstellten Inhalte abrufbar zu halten, muss der Kunde auch über Verarbeitungen informieren, die mit der Software verbunden sind. Der Anbieter wird dem Kunden die dazu erforderlichen Informationen zu den betreffenden Verarbeitungsvorgängen zur Verfügung stellen. Der Anbieter haftet nicht für die datenschutzrechtliche Gestaltung der Datenschutzerklärung des Kunden, sondern liefert lediglich sachliche Informationen zu den Datenverarbeitungen.

§ 14 Nutzung der Kundenreferenz zu Marketingzwecken

Novamag darf das Projekt als Referenz auf der Website novamag.de, in unserem Newsletter sowie auf unseren Social Media Kanälen nennen und das Firmenlogo des Kunden einbinden, sofern der Kunde seine Zustimmung erteilt. Referenztexte werden vorab mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde kann diese Vereinbarung zu jeder Zeit schriftlich widerrufen.

§ 15 Sonstiges

(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.

(2) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Soweit dieser Vertrag schriftlich vereinbart wird, bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 

(4) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Dies gilt auch für nichtvertragliche Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

(5) Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Module Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Module oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(6) Erfüllungsort ist Reinbek in Schleswig-Holstein.

(7) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Reinbek in Schleswig-Holstein.

(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche vereinbaren, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. Das gleiche gilt für unbeabsichtigte Lücken in diesem Vertrag.

(9) Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil.

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